Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ bietet finanzielle Hilfen für Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage geraten sind. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können Sie Hilfe in unserer Beratungsstelle beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Schwangerschaft nachweisen.
Eine Hilfe aus Mitteln der Bundesstiftung ist nur möglich, wenn:
Wir stehen Ihnen helfend zur Seite. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Sie haben Fragen zur Bundesstiftung? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.